Satzung des VACOM-Nachhaltigkeits-Preises
Präambel
Aufgabe der Deutschen Vakuum‐Gesellschaft DVG e.V. ist die Betreuung der wissenschaftlichen und technischen Disziplinen auf den Gebieten Oberflächenphysik und ‐technologie, Dünne Schichten, Vakuumphysik und ‐ technik, Herstellung und Verarbeitung elektronischer Materialien, Nanostrukturwissenschaften und ‐technik sowie der vielfachen und breiten Anwendungen dieser Disziplinen in der modernen Forschung und der industriellen Technik insbesondere mit dem Ziel des Brückenschlags zwischen Wissenschaft und Industrie.
Ein Blick auf die Historie wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen zeigt, dass es oft bei Umsetzung technischer Lösungen zur Zerstörung von Natur und Gesundheit der Menschen führte. Anliegen des Preises ist es deshalb, dass sich Natur und Technik nicht gegenseitig zerstören, sondern, dass Natur und Technik miteinander im Einklang stehen und sich gegenseitig befördern.
Ein wesentliches Element dabei ist, dass die Ressourcen unseres Erdballs beschränkt sind und wir nur dann nachhaltig damit umgehen können, wenn wir uns auf natürliche Kreisläufe zurückbesinnen. Natürliche Kreisläufe sind oft von extrem langen Zeiten geprägt, bis sie wieder geschlossen werden. Unser Verständnis von Naturgesetzen ermöglicht es uns inzwischen, solche Kreisläufe in kürzeren Zeiten zu schließen. Wichtig ist dabei das Verständnis dahingehen zu entwickeln, dass es keine Abfälle mehr gibt, sondern jeder Abfall wieder zu einem Rohstoff wird und dieser somit erneut in einen Kreislauf gebracht werden kann.
Neben den oben aufgeführten satzungsmäßig von der DVG betreuten Disziplinen bezieht der VACOM – Nachhaltigkeits - Preis explizit auch noch die Quantentechnologien mit ein.
§1
Die Deutsche Vakuum-Gesellschaft DVG e.V. darf einmal jährlich den von den Gesellschaftern der Firma VACOM Vakuum Komponenten & Messtechnik GmbH Ute Bergner, Jens Bergner und Dr. Andrea Demuth gestifteten „VACOM – Nachhaltigkeits - Preis“ vergeben.
Mit dem Preis sollen Qualifikationsarbeiten (Bachelor, Master, Diplom, Promotion) geehrt werden, bei denen „das Vakuum" genutzt wird um den Nachhaltigkeitsgedanken umzusetzen und die sich dabei z.B. um den Kreislaufgedanken und dessen technischer Lösungen, Prozesse und Produkte verdient macht haben.
§2
Die Vergabe des VACOM – Nachhaltigkeits - Preises soll an eine natürliche Person erfolgen.
§3
Für die Bewerbung um den VACOM – Nachhaltigkeits - Preis sind neben der Qualifikationsarbeit, ein kurzer Lebenslauf, eine Eigenbegründung für die Bewerbung sowie 2 Gutachten (1 Gutachten der betreuenden Einrichtung und 1 Gutachten einer externen Einrichtung) erforderlich.
Die Bewerbungen können sowohl in Papierform als auch Digital erfolgen.
§4
Der VACOM – Nachhaltigkeits - Preis besteht aus
- einer Urkunde (siehe Anlage),
- einem Kennenlerntag bei der Firma VACOM und
- einer Geldprämie von 15.000 €.
Diese Geldprämie ist zwingend für eine Forschungstätigkeit von mindestens 6 Monaten an einem renommierten Forschungsinstitut (z.B. gelistet bei der IUVSTA) einzusetzen.
Als Verwendungsnachweis ist im Anschluss ein Vortrag über die erzielten Forschungsergebnisse bei einer Tagung, z.B. ausgerichtet durch die DVG oder im Rahmen des F&E Seminars der Firma VACOM zu halten sowie zusätzlich an beide Einrichtungen ein Forschungsbericht abzugeben.
§5
Das Preisgeld, sowie die Reisekosten zu den Vorträgen wird durch die Firma VACOM zur Verfügung gestellt.
§6
Der Preis wird jährlich einmal ausgeschrieben. Die DVG ist verantwortlich für die rechtzeitige Ausschreibung des Preises. Zwischen Ausschreibung und dem ersten Zusammentreffen des Preiskomitees müssen mindestens 6 Monate liegen.
§7
Die Preisverleihung erfolgt auf einer Festveranstaltung der DVG.
§8
Für die Auswahl der Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet, welches aus 5 Mitgliedern besteht. Das Preiskomitee setzt sich zusammen aus einem Vorstandsmitglied der DVG, dem F&E Leiter oder einem anderen Vertreter der Firma VACOM deren unmittelbaren Rechtsnachfolger und 3 Hochschulprofessoren aus den Bereichen Physik / Technik, Gesundheitswesen und Biologie / Land – und Forstwirtschaft / Naturschutz. Für die Besetzung und die Arbeitsfähigkeit des Preiskomitees ist die DVG verantwortlich.
§9
Die Mitglieder des Preiskomitees werden für eine Amtszeit von 3 Jahren durch den DVG Vorstandrat bestätigt. Die Amtszeit besteht aus maximal 6 Jahren.
§10
Das Preiskomitee wählt aus den Reihen seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden.
§11
Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben. Das Preiskomitee hat spätestens 2 Monate nach Bewerbungsschluss eine Entscheidung zu treffen. Für die Entscheidungsfindung ist mindestens 1 gemeinsames Meeting erforderlich, welches persönlich oder als Videokonferenz stattfinden kann. Das Komitee trifft seine Entscheidung mit einfacher Mehrheit.
§12
Das Preiskomitee ist berechtigt, auch eigene Vorschläge zusätzlich zu den vorliegenden Bewerbungen vorzunehmen sowie externe Gutachten zur Bewertung einzuholen. Die Auswahl der Gutachter obliegt dem Preiskomitee.
§13
Die Satzung wurde durch den Geschäftsführer der Firma VACOM freigegeben und den Präsidenten der DVG nach Vorstandsratsbeschluss bestätigt.
Diese Satzung ist unterschrieben von dem Präsidenten der DVG Prof. Dr. Sven Ulrich und Dr. Ute Bergner Gesellschafter von VACOM im Jahr 2022
