
Personen, Institute, Unternehmen und Körperschaften, die sich auf dem Gebiet der vakuumgestützten Wissenschaften und Technologien betätigen oder daran interessiert sind, können auf schriftlichen Antrag Mitglied der DVG werden. Die Mitglieder der DVG sind an die Satzung gebunden und gehalten, die Bestrebungen der DVG im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten zu unterstützen und zu fördern.